Rat und Beistand im Trauerfall  •   07163 - 75 27  •  Bachgässle 12, 73061 Ebersbach

Maßnahmen der Selbstbestimmung – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Organspendeausweis

Neben dem Testament sollten Sie auch die folgenden Maßnahmen in Erwägung ziehen, um Ihre Selbstbestimmung auch für Notfälle zu bewahren:

Generalvollmacht
Sie ermächtigt eine Vertrauensperson dazu, in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln – auch wenn er noch selbst dazu in der Lage ist.
Informationen zur Generalvollmacht

Patientenverfügung
Mit ihr halten Sie persönliche Vorstellungen zur medizinischen Versorgung schriftlich fest, sodass Ärzte informiert sind, auch wenn Sie sich Ihrem Umfeld möglicherweise nicht mitteilen können. Damit kommen auch in Ausnahmesituationen wie der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen stets Ihre eigenen Wertvorstellungen zum Tragen.

Broschüre Patientenverfügung - BMJV

Vorsorgevollmacht
Mit Ihr ist eine ausgewählte Vertrauensperson dazu befähigt, geschäftliche und behördliche Entscheidungen stellvertretend für Sie zu treffen. Somit kann sich diese Person für Ihre Belange einsetzen, sollten Sie einmal selbst nicht in der Verfassung dafür sein. Im Gegensatz zur Generalvollmacht ist die Vorsorgevollmacht eingegrenzt auf den persönlichen Bereich des Betroffenen sowie Entscheidungen rund um das Vermögen.

Broschüre Betreuungsrecht - BMJV

Organspendeausweis
In bestimmten Situationen ist eine Organtransplantation der einzige Weg, um einem Patienten ein halbwegs normales Weiterleben zu ermöglichen. Mit der Bereitschaft zur Organspende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer gut funktionierenden medizinischen Versorgung. Ausführliche Informationen finden Sie auf der folgenden Website vom Bundesministerium für Gesundheit.

Organspende - BMG